Übergeordnetes Ziel bei Ergotherapie mit Kindern ist immer die größtmögliche Handlungskompetenz und im Zusammenhang damit die größtmögliche Selbstständigkeit des Kindes zu erlangen.
Ursache für eine Verordnung für ergotherapeutische Behandlung bei Kindern können sein:
Grundsätzlich sollen alle in der Behandlung angebotenen Aktivitäten für das Kind in einem sinnvollen Handlungszusammenhang stehen. Der tatsächliche Entwicklungsgrad des Kindes/ Jugendlichen ist die Grundlage aller Maßnahmen. Dafür müssen die geistigen, emotionalen und körperlichen Fähigkeiten und Defizite des Kindes/ Jugendlichen erfasst werden.
Die Beratung der Eltern und die intensive Zusammenarbeit mit ihnen sowie der Austausch mit anderen, das Kind/den Jugendlichen betreuenden Personen, sind unabdingbarer Bestandteil der Behandlung.
für Ergotherapie
Elisabeth Schottky
Würzburger Str. 4
97440 Werneck
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Fax: 09722 941892
Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr